Es wird nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker abgerechnet.
Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenkassen teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung.
Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen Beträgen des Gebührenverzeichnisses und des Heilpraktiker-Honorars sind vom Patienten zu tragen.
Der Honoraranspruch des Heilpraktikers ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.
Mein Honorar beläuft sich auf 80,- bis 90,- € pro Stunde.
Je nach Art und Umfang von Untersuchung und Behandlung kann der Preis variieren.
Bitte bedenken: Laborkosten und zusätzliche Kosten, die bei der Therapie anfallen (Medikamente/Nahrungsergänzungsmittel, Infusionslösungen etc.) sind unabhängig von meinem Honorar zusätzlich einzukalkulieren.
MASSAGEN
70 € für 60 min
40 € für 30 min
für therapeutische Massagen mit vorheriger Evaluation oder zusätzlicher
manueller Behandlung gilt mein Heilpraktiker-Honorar (80-90 pro Stunde)